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Pflichtangaben für geschäftliche E-Mails - Zwangsgelder und Abmahnwelle zu befürchten

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Hamburg, 7. 2.2007. Auch geschäftliche E-Mails müssen Pflichtangaben zum Absender enthalten, die je nach Gesellschaftsform unterschiedlich sind. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, muss mit einem Zwangsgeld von bis zu 5.000 Euro oder mit Abmahnungen durch Wettbewerber oder Abmahnvereine rechnen. Darauf wies der AGA Unternehmensverband heute in Hamburg hin.

Die bisherigen gesetzlichen Regelungen sprachen nur von ?Geschäftsbriefen und Bestellscheinen?. Durch eine redaktionelle Gesetzesänderung zum 1. Januar 2007, die selbst in Fachkreisen nur mit Verspätung wahrgenommen wurde, wurde nun klargestellt, dass auch sämtliche Nachrichten erfasst werden, die mit Hilfe moderner Kommunikationssysteme übermittelt werden, also neben Faxen auch E-Mails und die Internetseite. Bei E-Mails ist laut AGA darauf zu achten, dass die Angaben ohne Schwierigkeiten technisch darzustellen und lesbar sind, was für Visitenkarten als Anhang nicht uneingeschränkt gilt.

Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen die Rechtsform und der Sitz der Gesellschaft, das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft und die Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, sowie alle Geschäftsführer mit Vor- und Nachnamen angegeben werden. Bei Einzelhandleskaufleuten und Personengesellschaften müssen Firmenname und Rechtsform, Ort der Niederlassung, Registergericht und Nummer der Handlesregistereintragung angegeben werden.

Rückfragen:

Dr. Holger Eisold
- Pressesprecher -
AGA Unternehmensverband
Großhandel, Außenhandel, Dienstleistung e.V.
Kurze Mühren 2
20095 Hamburg

Telefon (040) 30801-151
Telefax (040) 30801-107

E-Mail: holger.eisold@aga.de
Homepage: www.aga.de

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