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Kann ein Mitarbeiter, der die Anforderungen nicht mehr erfüllt, entlassen werden?

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Das Bundesarbeitsgericht hat sich jüngst mit dieser Frage beschäftigt. Der klagende Mitarbeiter arbeitete seit über 20 Jahren beim beklagten Arbeitgeber. Er war in der Spritzgussabteilung mit dem Überwachen der automatischen Behälterfüllung, mit dem Einpacken von Teilen sowie mit der Produktionskontrolle, jeweils nach mündlichen oder schriftlichen Anweisungen, betraut. Die Prüfaufgaben erledigte er nur unzureichend. Die sogenannte „messende Prüfung" konnte er mangels ausreichender Sprachkenntnisse - er ist spanischer Herkunft - überhaupt nicht durchführen. Aufgrund dieser Diskrepanzen besuchte der Mitarbeiter auf Kosten des Arbeitgebers während der Arbeitszeit einen Deutschkurs. Mehrere Angebote zu Folgekursen lehnte der Mitarbeiter ab. In internen Audits wurde wiederum festgestellt, dass der Mitarbeiter keine ausreichenden Deutschkenntnisse hat. Nach einer erfolglosen Ermahnung und anschließenden Abmahnung wurde der Mitarbeiter entlassen. Das Gericht hielt die Kündigung des Arbeitgebers für berechtigt. Der Arbeitgeber konnte die Sprachkenntnisse im Rahmen einer ISO-Zertifizierung verlangen. Selbst eine Abmahnung hielt das Gericht in diesem Fall für entbehrlich, da der Mitarbeiter keine Bereitschaft gezeigt hatte, an der Behebung des Leistungshindernisses mitzuwirken.

Das Bundesarbeitsgericht hat in dieser Entscheidung klargestellt, dass der Arbeitgeber ein grundrechtlich geschütztes Recht hat, seiner unternehmerischen Tätigkeit so nachzugehen, dass er am Markt bestehen kann. Jeder Arbeitgeber kann daher die Anforderungen an einen Arbeitsplatz anpassen bzw. erhöhen. Selbstverständlich muss der Arbeitgeber dem Mitarbeiter die Möglichkeit geben, die zur weiteren Ausführung der Tätigkeit erforderlichen Qualifikationen zu erlangen. Gelingt dies nicht oder ist dies unmöglich, so ist der letzte und zulässige Weg eine Kündigung.  

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Rechtsanwalt Norbert Guhl,
Mitglied der Hauptgeschäftsführung,
AGA Norddeutscher Unternehmensverband
Großhandel, Außenhandel, Dienstleistung e.V.,
erschienen in "missler" - Zeitung für
mittelständische Unternehmer
im März 2011

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