„50 Jahre inw ... wir bilden weiter“
Der INW-Vorsitzende Helmut Münnich bedankte sich bei den Mitarbeiterinnen des INW für ihr außergewöhnliches Engagement.
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Am 10. Dezember 2009 fand in der Bucerius Law School die Jubiläumsfeier des Instituts Neue Wirtschaft statt. Festredner war der Direktor des Zentrums für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht der Ludwig-Maximilians-Universität München Prof. Dr. jur. Volker Rieble.
In seiner Begrüßungsrede betonte der INW-Vorsitzende Helmut Münnich, dass das Institut Neue Wirtschaft 1959 vom AGA Unternehmensverband als erstes Bildungsinstitut einer Arbeitgeberorganisation gegründet wurde. Themenschwerpunkte waren schon damals Personalarbeit und Recht, Unternehmensführung, Außenwirtschaft und Zoll sowie Büroorganisation. Das INW hat sich innerhalb kurzer Zeit als die führende Institution für berufliche Weiterbildung für Fach- und Führungskräfte aus mittelständischen Unternehmen in Norddeutschland etabliert und war damit Vorreiter und Vorbild für andere Organisationen der Wirtschaft.
Seit 1959 hat das INW mehr als 6.500 Seminare mit über 112.000 Teilnehmern durchgeführt. Viele erfolgreiche Kaufleute haben nach ihrer Berufsausbildung im INW immer wieder neues Wissen getankt und somit das Rüstzeug für den beruflichen Aufstieg erworben. Auch zählt das INW zu den ersten Weiterbildungseinrichtungen, die Seminare für Auszubildende und für Ausbilder entwickelt und durchgeführt haben.
Das Seminarprogramm des INW bietet über 170 Weiterbildungsangebote für alle Funktionsbereiche moderner Unternehmen. Zu den Schwerpunkten des INW zählen heute auch Seminare für Auszubildende im Groß- und Außenhandel sowie im Dienstleistungssektor. Neben Vorbereitungskursen auf die Abschlussprüfungen werden für Azubis beispielsweise auch Seminare zu den Themen Kundenorientierung, Telefontraining und Rhetorik für Auszubildende angeboten.
Über 70 Gäste verfolgten in der Bucerius Law School den kurzweiligen und mit Humor gewürzten Ausführungen des Rechtswissenschaftlers zur Entwicklung des Streikrechts in Deutschland.
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) zum Arbeitskampfrecht entwickelt sich zunehmend zu Ungunsten der Arbeitgeber, erklärte der renommierte Arbeitsrechtsexperte. Besonders deutlich zeige sich dies an dem in der Rechtswissenschaft höchst umstrittenen Urteil des BAG zur Flashmob-Aktion in einer Berliner REWE-Filiale, dessen Begründung jetzt veröffentlicht worden sei. Demnach können Flashmobs - scheinbar spontane Menschenaufläufe, die kurzfristig per SMS-Kurznachricht organisiert werden - zur Unterstützung von Streiks erlaubt sein, solange Gewerkschaften damit eigene Schwächen ausgleiche. Prof. Rieble erläuterte, was seiner Zeit in Berlin passiert war: 40 von Verdi organisierte Aktivisten füllten Einkaufswagen und ließen sie stehen oder erklärten erst nach dem Eintippen an der Kasse, dass sie leider den Geldbeutel vergessen hätten. Die Aktion dauerte rund eine Stunde und brachte den Verkaufsbetrieb zum Erliegen. Die Arbeitgeber klagten gegen die Vorgehensweise der Gewerkschaft, verloren jedoch den Prozess in allen drei Instanzen. „Die Logik des Streikrechts ist, dass Arbeitnehmer im Arbeitskampf sich kollektiv rechtswidrig verhalten dürfen", kommentierte Prof. Rieble die Rechtsprechung des BGA.
Im Rahmen dieser Festveranstaltung wurde Rechtsanwalt Jörg-Wolf Haase, der nach 32 Jahren Tätigkeit im AGA in den wohlverdienten Ruhestand geht, würdig verabschiedet.
Seit 1959 hat das INW mehr als 6.500 Seminare mit über 112.000 Teilnehmern durchgeführt. Viele erfolgreiche Kaufleute haben nach ihrer Berufsausbildung im INW immer wieder neues Wissen getankt und somit das Rüstzeug für den beruflichen Aufstieg erworben. Auch zählt das INW zu den ersten Weiterbildungseinrichtungen, die Seminare für Auszubildende und für Ausbilder entwickelt und durchgeführt haben.
Das Seminarprogramm des INW bietet über 170 Weiterbildungsangebote für alle Funktionsbereiche moderner Unternehmen. Zu den Schwerpunkten des INW zählen heute auch Seminare für Auszubildende im Groß- und Außenhandel sowie im Dienstleistungssektor. Neben Vorbereitungskursen auf die Abschlussprüfungen werden für Azubis beispielsweise auch Seminare zu den Themen Kundenorientierung, Telefontraining und Rhetorik für Auszubildende angeboten.
Über 70 Gäste verfolgten in der Bucerius Law School den kurzweiligen und mit Humor gewürzten Ausführungen des Rechtswissenschaftlers zur Entwicklung des Streikrechts in Deutschland.
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) zum Arbeitskampfrecht entwickelt sich zunehmend zu Ungunsten der Arbeitgeber, erklärte der renommierte Arbeitsrechtsexperte. Besonders deutlich zeige sich dies an dem in der Rechtswissenschaft höchst umstrittenen Urteil des BAG zur Flashmob-Aktion in einer Berliner REWE-Filiale, dessen Begründung jetzt veröffentlicht worden sei. Demnach können Flashmobs - scheinbar spontane Menschenaufläufe, die kurzfristig per SMS-Kurznachricht organisiert werden - zur Unterstützung von Streiks erlaubt sein, solange Gewerkschaften damit eigene Schwächen ausgleiche. Prof. Rieble erläuterte, was seiner Zeit in Berlin passiert war: 40 von Verdi organisierte Aktivisten füllten Einkaufswagen und ließen sie stehen oder erklärten erst nach dem Eintippen an der Kasse, dass sie leider den Geldbeutel vergessen hätten. Die Aktion dauerte rund eine Stunde und brachte den Verkaufsbetrieb zum Erliegen. Die Arbeitgeber klagten gegen die Vorgehensweise der Gewerkschaft, verloren jedoch den Prozess in allen drei Instanzen. „Die Logik des Streikrechts ist, dass Arbeitnehmer im Arbeitskampf sich kollektiv rechtswidrig verhalten dürfen", kommentierte Prof. Rieble die Rechtsprechung des BGA.
Im Rahmen dieser Festveranstaltung wurde Rechtsanwalt Jörg-Wolf Haase, der nach 32 Jahren Tätigkeit im AGA in den wohlverdienten Ruhestand geht, würdig verabschiedet.