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„Arbeitszeitflexibilisierung - Rechtliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten“

Die im internationalen Vergleich niedrige Jahresarbeitszeit und die hohen Arbeitskosten in der Bundesrepublik Deutschland machen Arbeitszeitflexibilität zu einem bestimmenden Faktor für die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit der Deutschen Wirtschaft. Moderne Arbeitszeitmodelle tragen auch im großen Maße zur Zufriedenheit der Beschäftigten bei, die beispielsweise Beruf und Familie besser vereinbaren können. Unternehmen mit flexiblen Arbeitszeiten haben oft den entscheidenden Vorsprung im Kampf um die notwendigen Fachkräfte auf einem enger werdenden Fachkräftemarkt.

Die Regelungen zur Arbeitszeit entwickeln sich immer mehr weg von starren Arbeitszeitvorgaben hin zu Zeitkontenmodellen, Vertrauensarbeitszeit und Teilzeitarbeit oder Jobsharing. Arbeitgeber sollten umfassend über die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten informiert sein. Um im sicheren Fahrwasser zu bleiben, müssen dabei auch die durch das Arbeitszeitgesetz oder durch die Rechtsprechung gesetzten Grenzen im Blick behalten werden.

RA Kristina Huke, Referentin der Abteilung für Arbeitsrecht bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in Berlin, informiert uns vor diesem Hintergrund über verschiedene Gestaltungsformen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit, wie z. B.:

  • sogenannte "Flexikonten" zur flexiblen Gestaltung der werktäglichen oder wöchentlichen
    Arbeitszeit oder zum Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszeitzyklen,
  • Teilzeitarbeit
  • Bedarfsabhängige Arbeitszeit/Arbeit auf Abruf
  • Jobsharing
  • Vertrauensarbeitszeit.

In dieser Gesprächsrunde besteht für Unternehmer, Personalleiter und versierte Personalfachleute wie stets ausreichend Gelegenheit für Fragen.





Termine

Anzahl Termine: 1

1. 08.09.2010 14:30 - 16:00

Infos

Ansprechpartner:
Barbara Brenner
E-Mail:
barbara.brenner@aga.de
Telefon: 040-30801-201

Ort: AGA-Geschäftsstelle Hamburg, Kurze Mühren 2, 5. Stock

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