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Warenursprung und Präferenzen (AZ 4)

Die Kenntnis des Warenursprungs- und Präferenzrechts kann Unternehmen erhebliche Wettbewerbsvorteile bringen. Bei Einhaltung der jeweils geltenden Ursprungsregeln können die Waren zollfrei oder zu einem ermäßigten Zollsatz in Drittstaaten abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch die Einhaltung der - mitunter komplizierten - Vorschriften.

Das Seminar vermittelt Kenntnisse des Präferenz- und Ursprungsrechts. Anhand von Beispielsfällen werden die Bestimmung des Warenursprungs und die Handhabung der Ursprungsregeln vorgestellt. Es besteht ausreichend Gelegenheit, Fragen aus dem Teilnehmerkreis zu erörtern.


Grundlagen
  • Weshalb bestimmt man den Warenursprung?
  • Welche Arten des Warenursprungs gibt es?
  • Worin unterscheiden sich diese?

Präferentieller Warenursprung
  • Welche Präferenzabkommen bestehen?
  • Welche Zuständigkeiten bestehen für die Festlegung des Warenursprungs?
  • Welche Ursprungsregeln sind zu beachten?
  • Wie wird der Präferenzursprung nachgewiesen?
  • Welche Vereinfachungen (z. B. ermächtigter Ausführer) gibt es?
  • Wie ist der Ablauf eines Nachprüfungsverfahrens?

Nicht-präferentieller Ursprung
  • Welche Bedeutung hat der nicht-präferentielle Ursprung?
  • Wie wird der nicht-präferentielle Ursprung ermittelt?

Auswirkungen auf die betriebliche Organisation
  • Welche Auswirkungen hat die Inanspruchnahme von Präferenzen auf die betriebliche Organisation?
  • Welches Risiko besteht bei der Nichteinhaltung zollrechtlicher Bestimmungen?
  • Welche Möglichkeiten der Risikominimierung bestehen?
  • Wie verhalte ich mich bei einer Betriebsprüfung?

Fallstudien


Dozent:
Dr. Lothar Harings

Termine

Anzahl Termine: 1

1. 27.03.2012 09:00 - 17:00

Infos

Ansprechpartner:
Ingrid Zabel
E-Mail:
ingrid.zabel@inw-bn.de
Telefon: 040-30801-153

Preis: 345,00 Euro
Ort: INW - Bildungswerk Nord e.V., Kurze Mühren 2, 20095 Hamburg

Vorteile der Mitgliedschaft