09.04.2024

LkSG: Beschwerdemanagement

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LkSG: Beschwerdemanagement – Was Unternehmen zu den Anforderungen des LkSG an das Beschwerdemanagement wissen müssen: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen, die in den Anwenderkreis fallen, ein Beschwerdemanagement einzurichten. Dadurch soll gewährleistet werden, dass Personen die Möglichkeit erhalten, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener sowie umweltbezogener Pflichten zu melden. Dies gilt für Verletzungen oder Risiken, die durch die wirtschaftlichen Tätigkeiten des Unternehmens im eigenen Geschäftsbereich sowie im Geschäftsbereich unmittelbarer Zulieferer entstehen. Über diese Informationen hinaus wird ein Leitfaden zur Einführung in bzw. zur Überarbeitung des Beschwerdemanagements zur Verfügung gestellt.

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Anna Wiese
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