Üblicherweise ist in Arbeitsverträgen nur die Vergütung für die Arbeitszeit geregelt, welche der Arbeitnehmer in der Betriebsstätte verbringt. Eine Regelung über die Bezahlung von Wegezeiten, die der Arbeitnehmer aufwendet, um die Betriebsstätte oder eine außerhalb der Betriebsstätte liegende Arbeitsstätte zu erreichen, fehlt häufig. Auch sind tarifvertragliche Regelungen nur in Ausnahmefällen gegeben. Welche Wegezeiten vergütungspflichtige Arbeitszeit sind, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Das Merkblatt "Bezahlung von Wege- und Reisezeiten" informiert darüber, welche Wegezeiten vergütungspflichtige Arbeitszeit oder vergütungsfreie Zeit sind.