22.06.2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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AGB gehören zum „eisernen Bestand“ eines Unternehmens. Mit ihrer Hilfe optimiert das Unternehmen seine rechtliche Position (zum Beispiel durch Haftungsbeschränkungen, die Regelung eines Eigentumsvorbehalts und Gerichtsstandsklauseln), und dies zu denkbar niedrigen Transaktionskosten: per definitionem wird über sie nicht im Einzelnen verhandelt. Da es verführerisch ist, in AGB Regelungen zu treffen, die in übertriebenem Maße die Risiken und Kosten auf den Vertragspartner überwälzen, hat der Gesetzgeber in §§ 305 ff. BGB (früher: AGB-Gesetz) Grenzen gezogen, die weit enger sind als sonst im Vertragsrecht. AGB müssen daher einen Drahtseilakt vollziehen: Sie sollen dem Verwender möglichst weitgehende Rechtspositionen gewähren, ohne dass es zu einem gravierenden Ungleichgewicht kommt, das zur Unwirksamkeit führen könnte.

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Anna Wiese
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