06.03.2023

Arbeitnehmerüberlassung

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Durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sollen Unternehmen durch flexibel einsetzbare Leiharbeiter in die Lage versetzt werden, Produktions- und Arbeitsspitzen aufzufangen. Fällt in einem überschaubaren zeitlichen Rahmen kurzfristig Mehrarbeit an, kann diese bewältigt werden, ohne Mitarbeiter einstellen und diese dann wieder entlassen zu müssen. Beim Einsatz von Leiharbeitnehmern sind allerdings zahlreiche rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen, die im Folgenden in einer Kurzübersicht dargestellt werden.

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