17.06.2026

Fachbeilage Nachhaltigkeit 1/2026

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Die Erhebung und Bereitstellung von Nachhaltigkeitsinformationen für die Beantwortung von Anfragen aus der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette stellt für viele Unternehmen einen erheblichen administrativen und finanziellen Aufwand dar. Teilweise werden Geschäftsbeziehungen beendet, weil die angefragten Nachhaltigkeitsinformationen nicht geliefert werden können. Mit der Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 wurde von der EU-Kommission im Zuge der Omnibus-Initiative eine Informationsobergrenze für Nachhaltigkeitsinformationen festgelegt. Diese schützt nach der Umsetzung in das HGB Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten vor Informationsanforderungen für Berichterstattungszwecke über festgelegte Datenpunkte des freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards VS hinaus. Detailliertere Informationen zum Hintergrund der Wertschöpfungskettenobergrenze und dazu, welche Informationen zur Verfügung gestellt werden müssen, um unter die Schutzwirkung der Wertschöpfungskettenobergrenze zu fallen finden Sie in der neuen Nachhaltigkeitsbeilage, die nun zum ersten Mal erscheint. Damit möchten wir Sie zukünftig über einen weiteren Kanal mit Informationen zu Nachhaltigkeitsthemen unterstützen.

Fachbeilage

Kontakt

Tjin
Eddie Tjin
Kaufmännischer Geschäftsführer
Tel.: 040 30801-168