19.01.2024

Praktikantenvertrag - ausbildungs-/studienbegleitendes Praktikum

Downloads | Recht

Ein freiwilliges studien- beziehungsweise ausbildungsbegleitendes Praktikum liegt nur dann vor, wenn es einen inhaltlichen Bezug zur Ausbildung beziehungsweise zum Studium aufweist. Ein Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz ist dann nicht zu zahlen, wenn dieses Praktikum eine Länge von drei Monaten nicht überschreitet. Sollten diese Voraussetzungen nicht vorliegen, könnte es sich um ein freiwilliges Praktikum handeln, das mindestlohnpflichtig ist.

Aus- & WeiterbildungPersonal

Kontakt

Wiese
Anna Wiese
Sekretariat der Rechtsabteilung
Tel.: 040 30801-234