12.03.2024

Praktikantenvertrag - vorgeschriebenes Pflichtpraktikum

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Ein Pflichtpraktikum liegt dann vor, wenn es sich um ein Praktikum handelt, das aufgrund einer Ausbildungsordnung oder einer Studienordnung vorgeschrieben ist. Auf die Dauer des Praktikums kommt es in einem solchen Fall nicht an. Daher fallen auch Pflichtpraktika von über drei Monaten aus dem Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes heraus, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Der Praktikant hat in einem solchen Fall also auch keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.

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