28.04.2023

Rückzahlung von Aus- und Weiterbildungskosten

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Finanziert ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter eine Aus- oder Weiterbildung, dann will er von dieser Investition auch möglichst lange profitieren, indem er den Mitarbeiter für eine gewisse Dauer zur Weiterarbeit im Betrieb verpflichtet, anderenfalls soll der Mitarbeiter die aufgewendeten Kosten zurückzahlen. Eine solche Vereinbarung ist erforderlich, da es eine allgemeine Rückzahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers nicht gibt. An die Wirksamkeit solcher Vereinbarungen werden von der Rechtsprechung sehr hohe Anforderungen gestellt, so dass die Durchsetzung einer derartigen Rückzahlungsverpflichtung nur in den seltensten Fällen erfolgversprechend ist.

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Anna Wiese
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