03.11.2022

Schiedsgerichtsbarkeit

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In vielen Verträgen finden sich Schiedsvereinbarungen. Dies gilt insbesondere für internationale Verträge und solche über Großprojekte. Danach sollen im Fall einer etwaigen juristischen Auseinandersetzung nicht die staatlichen Gerichte für die Entscheidung des Streits zuständig sein. Stattdessen wird ein (privates) Schiedsgericht zur streitentscheidenden Stelle bestimmt. Der oder die Schiedsrichter werden durch vertragliche Abrede mit richterähnlichen Befugnissen ausgestattet. Was sie durch Schiedsspruch entscheiden, ist für die Parteien so verbindlich wie das Urteil eines staatlichen Gerichts. Voraussetzung ist allerdings die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung. Dies ist in der Praxis oft problematisch. Jede vierte Schiedsabrede dürfte unwirksam sein, weil die Formulierung nicht die rechtlichen Erfordernisse erfüllt.

Wirtschaftsrecht

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