31.03.2020

Sonderinformation Sozialschutz-Paket

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Das Bundeskabinett hat am 23.03.2020 das Sozialschutz-Paket (Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2) beschlossen. Das Gesetzesvorhaben wurde zusammen mit zahlreichen weiteren Erleichterungen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie am 27.03.2020 vom Bundesrat verabschiedet.

Folgende maßgebliche Punkte sind in dem Gesetz (siehe Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt) enthalten:

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Wiese
Anna Wiese
Sekretariat der Rechtsabteilung
Tel.: 040 30801-234