16.11.2023

Sonderkündigungsschutz

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In Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt für Arbeitsverhältnisse, die länger als ein halbes Jahr bestanden haben, das Kündigungsschutzgesetz. Neben diesem allgemeinen Kündigungsschutz gibt es jedoch für bestimmte Beschäftigtengruppen darüber hinausgehenden besonderen Kündigungsschutz. Dieses Merkblatt gibt einen Überblick über die einzelnen gesetzlichen Regelungen.

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Wiese
Anna Wiese
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Tel.: 040 30801-234