10.01.2023

Urlaubsrückkehrer in Zeiten von Corona - Mitarbeiterinformation

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In der Urlaubszeit ist der Umgang mit „Urlaubsrückkehrer in Zeiten von Corona“ ein unausweichliches Thema. Um die Arbeitnehmer über die möglichen Rechtsfolgen bei einer Urlaubsreise zu informieren, bieten sich ein Aushang im Betrieb oder eine Bekanntmachung im Intranet an. Es sollte darauf hingewiesen werden, dass die aktuelle Einreiseverordnung des Bundeslandes eine Quarantänepflicht bei der Rückkehr aus Risikogebieten vorsieht. Auch auf die entsprechenden Informationsseiten, mit stets aktualisierten Informationen zu Risikogebieten, sollte hingewiesen werden. Die Arbeitnehmer sollten weiter darüber informiert werden, dass ihnen während der Zeit der Quarantäne kein Anspruch auf die Lohnzahlung zusteht, sondern allenfalls ein Anspruch nach dem IfSG in Betracht kommen kann, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Muster-Vorlage halten wir für Sie bereit.

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Anna Wiese
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