25.05.2020

Zollwert nach dem Unionszollkodex - Schwerpunkt Einfuhrhandelsgeschäfte

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Für Importeure ist bei der Verzollung von Einfuhrhandelsgeschäften die Angabe des richtigen Zollwerts in der Zollanmeldung von großer Bedeutung. Denn der Zollwert ist die Bemessungsgrundlage zur Bestimmung der Einfuhrabgaben, das heißt der zu zahlenden Zölle und der Einfuhrumsatzsteuer. Aus diesem Grund ist der Zollwert auch ein Schwerpunkt bei Zollprüfungen. Die entsprechenden Regelungen im Unionszollkodex (UZK - Verordnung (EU) 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013) und der Durchführungsverordnung (UZK-DVO - Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission vom 24. November 2015) zur Bestimmung des richtigen Zollwerts mögen auf den ersten Blick überschaubar wirken, was leider täuscht, weil zusätzlich umfassende Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen und EU-Leitlinien zu berücksichtigen sind.

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