Der DigiBonus II gilt ausschließlich für kleine Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein und nicht mehr als 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie gemeinnützige Unternehmen und Vereine. Auch Freiberufler, die ihre Tätigkeit im Haupterwerb ausüben, können Fördermittel aus dem DigiBonus II beantragen.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchsten jedoch 17.000 Euro pro Vorhaben. Egal ob es sich um die Digitalisierung des Dokumentenmanagements handelt oder der Kundenbeziehungen – gefördert werden Investitionen in Hard- und Software einschließlich notwendiger Dienstleistungen. Ziel ist es, digitale Geschäftsmodelle und die IT-Sicherheit zu verbessern und die Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Verfahren voranzubringen.
Informationen rund um das Förderprogramm DigiBonus II und die Antragsstellung stellt die WTSH hier bereit.
Quelle: Staatskanzlei Schleswig-Holstein