Wie der G-BA bekanntgab, können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden. Die Regelung tritt am 4. August 2022 in Kraft und gilt vorerst befristet bis 30. November 2022.
Die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen wurde im Frühjahr 2020 mit dem Aufkommen der Corona-Pandemie eingeführt und mehrfach verlängert. Mit der Möglichkeit sollten unnötige Kontakte reduziert werden, um das Infektionsrisiko zu senken. Anfang Juni 2022 lief die Regelung vorerst aus.
Quelle: Pressemitteilung Gemeinsamer Bundesausschuss