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25.01.2022

Update für Hamburg: Senat weitet Corona-Härtefallhilfen aus

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Die Hamburger Corona-Härtefallhilfen helfen Unternehmerinnen und Unternehmern, für die bislang aus den unterschiedlichsten Gründen keine Corona-Hilfen in Frage kamen. Dieses Programm wurde nun ausgeweitet und die Beantragung erleichtert. Die Förderung von Soloselbstständigen, die nicht für die Überbrückungs- oder Neustarthilfen des Bundes antragsberechtigt sind, wird durch die Zahlung einer Pauschale ausgeweitet.

Es ist nun möglich, die Härtefallhilfe auch dann zu erhalten, wenn das Unternehmen bereits Steuerungsmaßnahmen ergriffen hat und deshalb ein Liquiditätsengpass nicht mehr besteht. Das können zum Beispiel die Stundung von Verbindlichkeiten durch Gläubiger oder Ratenvereinbarungen sowie die Einbringung eigener Mittel der Inhaber sein. Details und die Antragsbedingungen zu diesem Förderprogramm sind auf der Internetseite der IFB Hamburg einzusehen.

Die Ausweitung der Härtefallhilfen schließt sich an den Start der Überbrückungshilfe IV sowie der Neustarthilfe 2022 Anfang dieses Jahres an. Die Fortführung der Überbrückungshilfen des Bundes brachte bereits Verbesserungen der Antragsbedingungen mit sich, darunter etwa eine großzügigere Regelung des Eigenkapitalzuschlags und die Anerkennung von Umsatzeinbußen infolge freiwilliger Schließungen. Die Überbrückungshilfe IV und die Neustarthilfe 2022 können bereits beantragt werden. Die technischen Voraussetzungen für die Bearbeitung der Anträge wird der Bund voraussichtlich in der zweiten Februarhälfte 2022 zur Verfügung stellen, sodass die IFB Hamburg dann mit der Bewilligung der Vorgänge beginnen wird.

Quelle: Pressestelle des Hamburger Senats

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