23.04.2020

Corona-Krise: Koalitionsausschuss beschließt zusätzliche Hilfsmaßnahmen

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Nachdem die Regierungen von Bund und Ländern in der vergangenen Woche die ersten Maßnahmen zur Lockerung der Beschränkungen in Folge der COVID-19-Pandemie beschlossen hatten, hat sich der Koalitionsausschuss der Bundesregierung in der Nacht zum 23. April 2020 nun auf weitere Hilfsmaßnahmen in Höhe von rund 10 Milliarden Euro verständigt, um die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzumildern und den wirtschaften Wiederaufbau zu unterstützen. So soll ab 1. Mai 2020 unter anderem das Kurzarbeitergeld ab dem 4. Monat angehoben werden, zudem sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weitere Hinzuverdienstmöglichkeiten gestattet. Für Gastronomiebetriebe soll ab 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 die Mehrwertsteuer auf 7 Prozent gesenkt werden.

Ziel der Maßnahmen soll es sein, dass die Belastungen für Beschäftigte und Unternehmen durch Gesetze und andere Regelungen nach Möglichkeit vermieden werden. Folgende Beschlüsse hat der Koalitionsausschuss mit Mitgliedern von CDU/CSU und SPD gefasst:

  • Anhebung des Kurzarbeitergeldes: Ab dem 1. Mai 2020 und bis 31. Dezember 2020 wird für diejenigen, die Corona-Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, das Kurzarbeitergeld ab dem 4. Monat des Bezugs von 60 auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht.
  • Hinzuverdienstmöglichkeiten von Arbeitnehmern werden ausgeweitet: Für Beschäftigte in Kurzarbeit werden ab 1. Mai 2020 bis 31.12.2020 die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.
  • Verlustverrechnung für kleine und mittelständische Unternehmen: Als Corona-Sofortmaßnahme wird kleinen und mittelständischen Unternehmen die pauschalierte Herabsetzung der bereits für 2019 geleisteten Vorauszahlungen in Hinblick auf Verluste im Jahr 2020 ermöglicht.
  • Gastronomiebetriebe zahlen weniger Mehrwertsteuer: Da Gastronomiebetriebe von der Corona-Krise besonders stark betroffen sind, wird die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie ab dem 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 auf den Steuersatz von 7 Prozent gesenkt.
  • Bezug von Arbeitslosengeld wird verlängert: Aufgrund der außergewöhnlichen Situation auf dem Arbeitsmarkt wird das Arbeitslosengeld nach dem SGB III für diejenigen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde.
  • Unterstützung beim digitalen Lernen: Mit einem Sofortausstattungsprogramm sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, bedürftigen Schülern einen Zuschuss von 150 Euro für die Anschaffung digitaler Endgeräte zu gewähren. Weiterhin soll die Ausstattung der Schulen gefördert werden, die für die Erstellung professioneller online-Lehrangebote erforderlich ist.
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