+++ Update 16.04.2021 +++
Einige Länder-spezifische Informationen wurden aktualisiert.
+++ Update 15.04.2021 +++
Bundesgesundheitsminister Spahn hat die Länder dazu aufgerufen, die geplante bundesweite "Corona-Notbremse" bereits jetzt umzusetzen: "Jeder Tag zählt gerade in dieser schwierigen Lage", sagte Spahn. Die dritte Welle der Pandemie müsse mit weiteren Einschränkungen gebrochen werden. Erst dann könne man testgestützt öffnen. Die Länder sollten daher nicht warten, bis der Bundestag kommende Woche die Novelle des Infektionsschutzgesetzes beschließe.
Die Regeln der Corona-Notbremse des Bundes sind als Grafik abrufbar (oberhalb der Länder-spezifischen Regelungen).
Die Länder-spezifischen Informationen wurden aktualisiert.
+++ Update 13.04.2021 +++
Das Bundeskabinett hat die geplante Corona-Notbremse beschlossen. Sie sieht bundeseinheitliche Regelungen in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz über 100 vor. Vorgesehen ist unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Der Bundestag muss über die neuen Regeln abstimmen, bevor sie den Bundesrat passieren sollen. - Das Bundesarbeitsministerium will zudem eine geänderte Arbeitsschutzverordnung für verpflichtende Corona-Testangebote ins Kabinett einbringen.
Einige Länder-spezifischen Regelungen wurden aktualisiert.
+++ Update 12.04.2021 +++
Nach dem abgesagten Bund-Länder-Gipfel zur Corona-Pandemie plant die Bundesregierung Änderungen am Infektionsschutzgesetz. Damit soll es eine bundeseinheitliche Corona-Notbremse geben, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen bei über 100 liegt. Vorgesehen sind auch nächtliche Ausgangssperren zwischen 21 und 5 Uhr. Morgen will das Kabinett über den Entwurf entscheiden. Zustimmen müsste neben dem Bundestag wohl auch der Bundesrat.
Die Länder-spezifischen Regelungen wurden aktualisiert.
+++ Update 09.04.2021 +++
Der für kommenden Montag (12. April) geplante Bund-Länder-Gipfel ist abgesagt.
Es wurden einige Länder-spezifische Informationen aktualisiert.
+++ Update 07.04.2021 +++
Länder-spezifische Informationen wurden aktualisiert.
+++ Update 06.04.2021 +++
Die Corona-Verordnungen für Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern sowie die Länder-spezifischen Informationen wurden aktualisiert.
+++ Update 01.04.2021 +++
Die Corona-Verordnung für Thüringen wurde sowie die Länder-spezifischen Information für Schleswig-Holstein und Thüringen wurden ergänzt.
+++ Update 31.03.2021 +++
Es wurden Länder-spezifische Informationen ergänzt. Sie finden die Auflistung zum Aufklappen oberhalb der Liste mit den Verordnungen .
+++ Update 29.03.2021 +++
Die Liste "Verordnungen der Länder zum Download" wurde aktualisiert.
+++ Update 24.03.2021 +++
Keine "erweiterte Ruhezeit" zu Ostern: Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat nach Kritik an den Beschlüssen des Bund-Länder-Gipfels entschieden, die sogenannte Osterruhe zurückzunehmen. Das erklärte sie am Mittag der Presse. Merkel räumte ein, einen Fehler gemacht zu haben. Zuvor hatte sie ihre Entscheidung in einer kurzfristig einberufenen Schaltkonferenz den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder mitgeteilt. Bis zuletzt war unklar, wie die zusätzlichen "Ruhetage" Gründonnerstag und Karsamstag konkret hätten umgesetzt werden sollen.
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Nach dem Osterfest sollen die Corona-Tests ausgeweitet werden, um die Pandemie zu bekämpfen. Zukünftige Öffnungsschritte machen Bund und Länder von der konsequenten Testung der Bürger abhängig.
Folgende Corona-Maßnahmen werden die Länder in ihre Landesverordnungen übernehmen, die ab dem 29. März und bis zum 18. April 2021 gelten werden:
- Private Zusammenkünfte bleiben auf Treffen des eigenen Hausstands mit einem weiteren Haushalt beschränkt, erlaubt sind bis zu fünf Personen, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden.
- Steigt die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Bundesland oder einer Region auf über 100, tritt die „Notbremse“ in Kraft (Kontaktbeschränkung auf nur eine Person aus einem anderen Haushalt, Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt).
- Die Notbremse sieht überdies weitere Maßnahmen wie etwa Ausgangsbeschränkungen vor.
- Die Zahl der Haushalte, aus denen die weiteren Personen kommen, soll möglichst konstant und möglichst klein gehalten werden („social bubble“).
- Steigt die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Bundesland oder einer Region auf über 100, tritt die „Notbremse“ in Kraft (Kontaktbeschränkung auf nur eine Person aus einem anderen Haushalt, Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt).
- Auf nicht zwingend notwendige Reisen (In- und Ausland) soll weiter verzichtet werden. Einreisende aus ausländischen Risikogebieten müssen ihre Einreise digital anmelden und sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Für Rückkehrer aus „Virusvariantengebieten“ gilt eine 14-tägige Quarantäne-Pflicht. Für Flugreisende werden Tests vor dem Rückflug verpflichtend.
- Öffnungsschritte: Es bleibt beim Anfang März vereinbarten Vorgehen, das abhängig von der Inzidenzzahl stufenweise Lockerungen erlaubt. Liegt die Inzidenz in einer Region unter 100,
- können Geschäfte mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Kundenbegrenzung öffnen: bis 800 qm Verkaufsfläche ein Kunde pro 10 qm, ein weiterer für jede weiteren 20 qm).
- können körpernahe Dienstleistungen sowie Fahr- und Flugschulen mit Hygienekonzepten öffnen. Es besteht Maskenpflicht sowie – etwa bei Rasur oder Kosmetik-Behandlungen – die Pflicht über einen tagesaktuellen Corona-Test.
- ist im Einzelhandel sogenanntes „Terminshopping“ (click and meet) zulässig. Besuche in Zoos, Museen Galerien etc. sind nach vorheriger Terminbuchung möglich.
- Steigt der Inzidenzwert auf über 100, greift die „Notbremse“ und die Lockerungen werden zurückgenommen.
- Medizinische Masken: In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften ist das Tragen medizinischer Masken Pflicht. Dazu zählen OP-Masken und Masken des Typs KN95/N95 oder FFP2. Generell wird aufgrund der höheren Schutzwirkung empfohlen, in Innenräumen medizinische Masken zu tragen.
- In Landkreisen mit einer Inzidenz über 100 müssen Masken auch von Mitfahrern im Auto getragen werden, sofern sie nicht dem Hausstand des Fahrers angehören.
- Unternehmen sollen als Beitrag zur Pandemie-Bekämpfung Homeoffice ermöglichen. Eine entsprechende Verordnung des Bundesarbeitsministeriums gilt bis zum 30. April 2021. Wo Homeoffice nicht möglich ist, sind medizinische Masken verpflichtend, sobald sich mehrere Personen in einem Raum aufhalten. Im Rahmen ihrer Selbstverpflichtung sollen Unternehmen ihre Mitarbeiter mindestens einmal (bei entsprechender Verfügbarkeit zweimal) pro Woche testen.
- Für Betriebe, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, will die Bundesregierung ein ergänzendes Hilfsinstrument im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben entwickeln.
- Schulen und Kindertagesbetreuung: Angestrebt ist, Beschäftigte im Bildungsbereich (Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher usw.) sowie Schülerinnen und Schüler baldmöglichst flächendeckend zweimal wöchentlich zu testen.
Hier finden Sie den Beschluss vom 22. März 2021 im Wortlaut.
Bund und Länder werden am 12. April erneut beraten.