17.03.2020

Coronakrise: So bekommen AGA-Unternehmen finanzielle Unterstützung

Nachrichten | Corona

Deutschland, Europa und die Welt navigieren durch die Krise. Die Maßnahmen gegen das Coronavirus treffen neben der Gesellschaft vor allem die Wirtschaft und den Handel besonders stark. Die negativen Folgen sind derzeit noch nicht abzusehen. Fakt ist aber: Ein Großteil der norddeutschen Unternehmen wird finanzielle Unterstützung benötigen, um die Krise zu bewältigen. Der AGA Unternehmensverband hat für die Unternehmen des Groß- und Außenhandels sowie der Dienstleistungen einmal zusammengefasst, wie und wo möglichst schnell und unbürokratisch finanzielle Mittel beantragt werden können.

Bereits am vergangenen Freitag hatten Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) die „Bazooka“ ausgepackt und branchenübergreifend Liquiditätshilfen in unbegrenzter Höhe versprochen – vom Ein-Mann-Betrieb über kleine und mittlere Firmen bis hin zu größeren Unternehmen. Das Schutzschild der Bundesregierung für Beschäftigte und Unternehmen können Sie hier nachlesen. Bleibt zu hoffen, dass dieser Schutzschild funktioniert.  

Doch wo und wie kommen Unternehmen an die zugesagten Mittel, um schnellstmöglich Solvenz zu sichern? Zum Beispiel bei der staatlichen Förderbank KfW, die kurzfristig ein eigenes Sonderprogramm auflegen will. Um die schnelle Liquidität sicherzustellen, sollen Bürgschaftsbanken künftig die Möglichkeit bekommen, Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von drei Tagen zu treffen. 

Den Unternehmen, die finanzielle Hilfen beantragen möchten, empfiehlt die KfW zunächst, bei ihrer Hausbank eine Prüfung von Bonität und Sicherheiten vornehmen zu lassen, damit über einen Zins entschieden werden könne. Durch diese Maßnahmen sollen nur jene Unternehmen unterstützt werden, die vor der Coronakrise nicht schon in finanziellen Schwierigkeiten steckten. 

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet derzeit eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis 30. September 2020 vor. Bei Bedarf soll die Frist bis maximal 31. März 2021 verlängert werden. Mit dieser Regelung sollen Unternehmen geschützt werden, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten sind und die reguläre Drei-Wochen-Frist der Insolvenzordnung nicht ohne finanzielle Unterstützung überstehen würden. Als Vorbild hierfür dienen Regelungen, die bereits anlässlich der Hochwasserkatastrophen 2002, 2013 und 2016 getroffen wurden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

In Ihren Bundesländern bekommen AGA-Unternehmen außerdem hier Hilfe:

Kurzarbeitergeld beantragen – aber wie?

Zur finanziellen Unterstützung der Unternehmen gehört auch das so genannte Kurzarbeitergeld, das Unternehmen bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen müssen. Das Kurzarbeitergeld kann rückwirkend zum 1. März 2020 beantragt werden, wenn Unternehmen zu diesem Zeitpunkt bereits unter Lieferengpässen, z. B. aus China, gelitten hätten. Aktuelle Informationen zum Kurzarbeitergeld und zur Beantragung erhalten Unternehmen bei der Bundesagentur für Arbeit:

Gibt es in Ihrem Unternehmen Beschäftigte, die sich in Quarantäne befinden oder durch das Coronavirus einem Tätigkeitsverbot unterliegen, können gegebenenfalls weitere finanzielle Mittel nach dem Infektionsschutzgesetz beantragt werden. Hierzu hat der BDA bereits Informationen in einem Pandemie-Leitfaden bereitgestellt. Die Antragstellung dazu erfolgt im jeweiligen Bundesland.

Sollten Sie Fragen zu möglichen finanziellen Mitteln sowie zum Kurzarbeitergeld haben, beraten Sie die Rechtsanwälte des AGA Unternehmensverbandes gern.