17.04.2020

COVID-19: Bundeskabinett hat zusätzliche Arbeitsschutzstandards beschlossen

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Das Bundeskabinett hat am 16. April 2020 im Eilverfahren konkrete Arbeitsschutzstandards in Zeiten der Corona-Krise verabschiedet. Die zehn Regeln zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz ergänzen bestehende Arbeitsschutzregeln. „Wer in diesen besonderen Zeiten arbeitet, braucht auch besonderen Schutz. Wichtig ist, dass wir bundesweit klare und verbindliche Standards haben. Auf diese Standards können sich alle verlassen und an diese Standards müssen sich auch alle halten“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bei der Vorstellung des Zehn-Punkte-Planes.

Dazu gehören unter anderem ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern bei der Arbeit in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen. Arbeitgeber werden dazu angehalten, Arbeitsabläufe so zu organisieren, dass möglichst wenig Beschäftigte direkten Kontakt zueinander haben. Zudem sollen Arbeitgeber Waschgelegenheiten bzw. Desinfektionsspender bereitstellen, um die erforderliche häufige Handhygiene am Ein-/Ausgang und in der Nähe der Arbeitsplätze zu ermöglichen. Einen Überblick über die Punkte finden Sie hier

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard: Dokument des Bundesministeriums für Arbeit & Soziales

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