27.04.2020

Dürfen Arbeitgeber ihren Beschäftigten vorschreiben, am Arbeitsplatz Mund- und Nasenschutz zu tragen?

Nachrichten | CB Artikel

Vor Gericht landete im März 2020 der umgekehrte Fall, bei dem der Arbeitgeber den Beschäftigten verbieten wollte, entsprechenden Schutz am Arbeitsplatz zu tragen. Entschieden wurde dieser Fall nicht, allerdings tendierten die Gerichte hierzu, Beschäftigten das Recht zum Tragen des Mundschutzes einzuräumen. Im Übrigen gilt, dass der Arbeitgeber auf Basis des Arbeitsschutzgesetzes oder Fürsorgepflicht gehalten ist, die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen umzusetzen. Hierzu kann je nach Beschaffenheit des Arbeitsplatzes gehören, neben dem erforderlichen Abstand zum Kollegen auch das Tragen von Masken anzuordnen. Wichtig ist jedoch, dass bei Bestehen eines Betriebsrates diese Maßnahme mitbestimmungspflichtig ist. Etwas anderes gilt nur dann, wenn aufgrund einer behördlichen Allgemeinverfügung auch das Tragen von Schutzmasken am Arbeitsplatz verpflichtend ist, wie zum Beispiel in Hamburg. 

ChefBrief-Artikel