15.06.2020

Eckpunkte Überbrückungshilfe für KMU

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Am 3. Juni 2020 hatte die Bundesregierung Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen angekündigt. Jetzt hat die Regierung diesen Plan weiter konkretisiert.

Ziel der Überbrückungshilfe ist es, kleinen und mittelständischen Unternehmen aus Branchen, die unmittelbar oder mittelbar durch Corona-bedingte Auflagen oder Schließungen betroffen sind, für die Monate Juni bis August 2020 eine weitergehende Liquiditätshilfe zu gewähren und dadurch zu ihrer Existenzsicherung beizutragen.

Wer berechtigt ist, diese Hilfen in Anspruch zu nehmen, was Sie bei der Beantragung beachten müssen und welche Kosten geltend gemacht werden können, wird jetzt in einem Eckpunktepapier des Bundeswirtschaftsministerium beantwortet.

Das Eckpunktepapier können Sie hier von der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums herunterladen oder unter dem Button unten.