08.06.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Umsetzung verzögert sich

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Deutschland hat die EU-Entgelttransparenzrichtlinie nicht fristgerecht in nationales Recht umgesetzt. Die Umsetzungsfrist lief am 7. Juni 2026 ab. Damit ist Deutschland bei der Umsetzung im Verzug – ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission ist möglich.

Die Bundesregierung plant nach aktuellen Angaben keine sofortige Anwendung, sondern ein deutsches Umsetzungsgesetz erst bis Anfang 2027. Zentrale Pflichten wie Berichtspflichten und individuelle Auskunftsansprüche sollen nach derzeitigem Plan erstmals im Juni 2028 fällig werden.

Unabhängig davon entfaltet die Richtlinie bereits jetzt praktische Wirkung: Für öffentliche Arbeitgeber gilt sie seit dem 8. Juni 2026 unmittelbar. Im privaten Bereich ist sie zwar mangels Umsetzungsgesetzes noch nicht direkt anwendbar. Allerdings ist zu erwarten, dass die Gerichte das bestehende nationale Recht künftig stärker an den Vorgaben der Richtlinie ausrichten.

In der Praxis bedeutet das, dass sich die rechtlichen Anforderungen faktisch schon verschärfen, bevor eine nationale Regelung in Kraft tritt. Für Unternehmen entsteht dadurch eine gewisse Unsicherheit, solange der Gesetzgeber die Umsetzung noch nicht abgeschlossen hat. Unternehmen sind daher gut beraten, nicht abzuwarten, sondern bereits jetzt konkrete Vorbereitungen zu treffen. Dazu gehört insbesondere, bestehende Entgeltstrukturen zu analysieren, mögliche geschlechtsbezogene Ungleichbehandlungen zu identifizieren und interne Prozesse zur Vergütungsfestlegung sowie -dokumentation kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Auch der Aufbau transparenter Kriterien und nachvollziehbarer Entscheidungsgrundlagen kann helfen, künftige Anforderungen frühzeitig zu erfüllen und rechtliche Risiken zu reduzieren.

Foto: tippapatt/stock.adobe.com

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Quandao Wallbruch
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