22.09.2020

Entwurf einer Dritten Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns

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Im Bundesanzeiger (BAnz) vom 9. September 2020 wurde der Entwurf der Dritten Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung – MiLoV3) gemäß § 11 Abs. 2 MiLoG veröffentlicht.

Der Entwurf geht zurück auf die Entscheidung der Mindestlohnkommission vom 30. Juni 2020 über die Anpassung des Mindestlohns. Die Bekanntmachung können Sie auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de  des vom Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz herausgegebenen BAnz unter Schnellzugriff >Amtlichen Teil >09.09.2020>BAnz AT 09.09.2020 B1 abrufen.

Mit der Dritten Mindestlohnanpassungsverordnung soll der gesetzliche Mindestlohn entsprechend dem Vorschlag der Mindestlohnkommission in vier Schritten angehoben werden:

auf 9,50 € brutto je Zeitstunde zum 1. Januar 2021
auf 9,60 € brutto je Zeitstunde zum 1. Juli 2021
auf 9,82 € brutto je Zeitstunde zum 1. Januar 2022
auf 10,45 € brutto je Zeitstunde zum 1. Juli 2022

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Volker Hepke
Geschäftsführer Recht & Tarife, Rechtsanwalt
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