01.09.2025

Entwurf zur Überarbeitung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vorgelegt

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Am 29. August 2025 legte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Entwurf zur Überarbeitung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) mit der Bitte um Stellungnahme bis Dienstschluss desselben Tages vor.

Der Entwurf sieht, anders als im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgelegt, keine Abschaffung des Gesetzes vor. Lediglich die Berichtspflichten sollen entfallen, während die umfangreichen Dokumentationspflichten bestehen bleiben. In einer knappen Stellungnahme hebt der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V. (BGA) die schädliche Wirkung des Gesetzes abermals hervor und betont die vollständige Ablehnung des Gesetzes. Zudem wird die kurze Frist von lediglich sechs Stunden für eine Stellungnahme scharf kritisiert.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

Den Entwurf können Sie hier nachlesen:

Referentenentwurf des BMAS

Synopse 

 

Nachhaltigkeit

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