21.09.2020

Gesetzliche Kündigungsfrist bei Geschäftsführern

Nachrichten | CB Artikel

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge ergibt sich aus § 621 BGB in Abhängigkeit von der zeitlichen Bemessung der Vergütung. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) erstmals ausdrücklich entschieden. Ältere Urteile des BAG gingen davon aus, dass jedenfalls für Fremdgeschäftsführer die für Arbeitsverhältnisse geltenden Kündigungsfristen aus § 622 BGB Anwendung finden. Im entschiedenen Fall war einer GmbH-Geschäftsführerin aufgrund von Spannungen mit weiteren Geschäftsführern eine ordentliche Kündigung unter Anwendung der Kündigungsfristen für Arbeitnehmer (§ 622 BGB) ausgesprochen worden. Das BAG urteilte, dass das Anstellungsverhältnis nicht als Arbeitsvertrag, sondern als freier Dienstvertrag anzusehen sei. Eine Weisungsbefugnis des GmbH-Geschäftsführers, die so stark sei, dass sie auf einen Status als Arbeitnehmer schließen lasse, komme allenfalls in extremen Ausnahmefällen in Betracht. Die einschlägige Kündigungsfrist müsse somit gemäß § 621 BGB bestimmt werden. Nach dieser Vorschrift bemisst sich die Dauer der Kündigungsfrist danach, nach welchem Zeitabschnitt die Vergütung bemessen ist, also ob ein Wochen-, Monats- oder Jahresgehalt vereinbart wurde.

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