Über den Antrag auf Härtefallhilfe entscheiden die Länder, indem sie den jeweiligen Einzelfall prüfen: Damit liegt es in ihrem Ermessen, welche Unternehmen die Förderung erhalten. Ziel der neuen Maßnahme ist es laut Wirtschaftsministerium, diejenigen Unternehmen zu unterstützen, die aus den bisherigen Hilfsprogrammen des Bundes aufgrund spezieller Konstellationen keine Mittel erhalten, aber durch die Corona-Pandemie in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht werden.
Förderzeitraum ist der 1. März 2020 bis 30. Juni 2021. Die Härtefallhilfe soll dabei im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. Bund und Länder stellen für das laufende Jahr insgesamt 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung, die sie je zur Hälfte finanzieren.