01.04.2020

Hamburger Corona-Soforthilfe gestartet: Anträge können ab sofort gestellt werden

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Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige sowie Freiberufler finanzielle Unterstützung aus der Hamburger Corona Soforthilfe beantragen (HCS). Diese Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.

Die Anträge werden vollständig elektronisch über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) abgewickelt. Das heißt, die Antragssteller füllen den Antrag online aus und senden ihn ab. Die weiteren notwendigen Dokumente können in elektronischer Form hochgeladen werden.

Das Hamburger Soforthilfeprogramm ist ein zusätzliches Angebot zu den Hilfen des Bundes. Die Angebote werden verknüpft und in einem Antrag zusammengeführt. Daher müssen Unternehmen nur einen Antrag stellen. Die Anträge müssen prüffähig und vollständig bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden.

Die maximale Höhe der Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten. Stichtag für die Berechnung der Mitarbeiterzahl ist der 11. März 2020. Die konkrete Höhe der Finanzhilfe bemisst sich nach dem Betrag des durch die Corona-Krise verursachten Liquiditätsengpasses in einem Zeitraum von drei Monaten:

  • Solo-Selbständige: Bund: 9.000 Euro; Land: 2.500 Euro = Summe: 11.500 Euro.
    Solo-Selbstständige erhalten neben der Förderung zur Deckung des Liquiditätsengpasses aus Mitteln des Bundes eine zusätzliche pauschale Förderung in Höhe von 2.500 Euro zur Kompensation von Umsatz- und Honorarausfällen aus Landesmitteln.
  • mehr als 1 bis 5 Beschäftigte: Bund: 9.000 Euro; Land: 5.000 Euro = Summe: 14.000 Euro
  • mehr als 5 bis 10 Beschäftigte: Bund: 15.000 Euro; Land: 5.000 Euro = Summe: 20.000 Euro.
  • mehr als 10 bis 50 Beschäftigte: Bund: 0 Euro; Land: 25.000 Euro = Summe: 25.000 Euro.
  • mehr als 50 bis 250 Beschäftigte: Bund: 0 Euro; Land: 30.000 Euro = Summe: 30.000 Euro.

Den Link zum Online-Antragsformular finden Sie auf dieser Seite unten. 

Die Förderrichtlinie „Hamburger Corona Soforthilfe (HCS)“ finden Sie hier

Die Arbeitshilfe „Mitarbeiterliste“ finden Sie hier

FAQ | Hilfestellungen zum Ausfüllen des Antrages

Weitere Informationen zu den Schutzschirmen der Bundesländer finden Sie hier.

So funktioniert die Antragstellung in Hamburg:

Kontakt

Stehr
Carolin Stehr
Leiterin Strategische Kommunikation
Tel.: 040 30801-154