22.01.2021

Handels- und Kooperationsabkommen zwischen EU und Vereinigtem Königreich

Nachrichten | CB Artikel

Das kurz vor Jahresende ausgehandelte Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich findet seit dem 1. Januar 2021 vorläufig Anwendung. Durch die erforderlichen Zollanmeldungen zeigen sich administrative Zusatzbelastungen für Unternehmen im Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich. Die Hamburger Wirtschaftsbehörde bittet um Hinweise darauf, wie betroffene Unternehmen die Abfertigungssituation im Hamburger Hafen und darüber hinaus wahrnehmen sowie über Erwartungen an die Wirtschaftsbehörde und die Bundeszollverwaltung. Wir übermitteln etwaige Hinweise gerne für Sie. Ansprechpartner ist Janis Wemhöner, janis.wemhoener@aga.de, Tel: 040 30801-239.

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