14.05.2020

Kabinett beschließt zusätzliche Hilfsmaßnahmen

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Der Bundestag hat am 14. Mai 2020 das Sozialschutzpaket II verabschiedet, um die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzumildern. Am 15. Mai hat der Bundesrat das Gesetz bestätigt. Das vom Bundestag verabschiedete Sozialschutzpaket II setzt die Maßnahmen um, auf die sich der Koalitionsausschuss bereits am 22. April 2020 geeinigt hatte.

Dazu gehören:

  • Anhebung des Kurzarbeitergeldes: Bis 31. Dezember 2020 wird für diejenigen, die Corona-Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, das Kurzarbeitergeld ab dem 4. Monat des Bezugs von 60 auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht.
  • Hinzuverdienstmöglichkeiten von Arbeitnehmern werden ausgeweitet: Für Beschäftigte in Kurzarbeit werden bis 31.12.2020 die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.
  • Bezug von Arbeitslosengeld wird verlängert: Aufgrund der außergewöhnlichen Situation auf dem Arbeitsmarkt wird das Arbeitslosengeld nach dem SGB III für diejenigen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde.
  • Arbeitsgerichte und Sozialgerichte können mit Videoschalten arbeiten: Für die Arbeitsgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit wird die Möglichkeit des Einsatzes von Videokonferenzen in der mündlichen Verhandlung ausgebaut. Für Sitzungen der Mindestlohnkommission, der Heimarbeitsausschüsse wie auch für Verhandlungen des Tarifausschusses im Zusammenhang mit Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen soll in begründeten Fällen eine Teilnahme durch Video- oder Telefonkonferenzen möglich sein.

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Stehr
Carolin Stehr
Leiterin Strategische Kommunikation
Tel.: 040 30801-154