09.11.2020

Kurzarbeit: Neuanzeige ist nach drei Monaten Unterbrechung erforderlich

Nachrichten | Corona | Unternehmen | Arbeit

Seit Beginn der Corona-Pandemie Mitte März dieses Jahres zeigten 24.689 Hamburger Betriebe oder Betriebsabteilungen für 376.000 Beschäftigte Kurzarbeit an. „Allein im Monat März bearbeiteten meine Kolleginnen und Kollegen über 19.200 eingehende Anzeigen, im September gingen 91 neue Anzeigen bei uns ein. In den vergangenen Monaten befanden sich Teilbereiche der Wirtschaft wieder auf Erholungskurs. Wirtschaftliche, technische Dienstleistungen wurden stärker nachgefragt, die Gastronomie war bis in den Herbst hinein besser ausgelastet, industrielle Produktion und Vertrieb nahmen zu. Dadurch konnten viele Unternehmen ihre Kurzarbeit reduzieren oder sogar beenden. Wird durch das aktuelle Pandemiegeschehen die Kurzarbeit aber wieder notwendig, kann bzw. muss eine Neuanzeige gegenüber der Agentur für Arbeit Hamburg erforderlich sein“, erklärt Sönke Fock, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Hamburg und weist damit vorsorglich auf gesetzliche Bestimmungen hin.

Nachfolgende Fallgestaltungen sollten die Hamburger Unternehmen unbedingt beachten:

  • Kurze Unterbrechungen der Kurzarbeit von bis zu zwei aufeinanderfolgenden Monaten sind unschädlich und können die bewilligte Bezugsfrist sogar verlängern. Eine neue Anzeige ist nicht erforderlich.
  • Bei einer Unterbrechung der Kurzarbeit von drei Monaten oder länger besteht allerdings dringender Handlungsbedarf! Für diese Unternehmen wird eine neue Anzeige des Arbeitsausfalles erforderlich. Die Arbeitsagentur prüft und bewilligt die Anzeige für die kommenden zwölf Monate.
  • Finanzvolumen: Die Agentur für Arbeit Hamburg hat von März bis September 2020 insgesamt 1,053 Milliarden Euro in ihrem Zuständigkeitsbereich an Hamburger Betriebe ausgezahlt. Im Vergleichszeitraum 2019 waren es knapp 547.300,- Euro.

Betriebe haben insgesamt drei Monate Zeit, um ihre monatlichen Anträge und Lohnabrechnungen auf Kurzarbeit einzureichen. Erste abgerechnete Daten liegen jetzt für den Monat April vor: Demnach haben 17.235 Betriebe für ihre 204.126 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kurzarbeitergeld erhalten.

Muss ein Betrieb Kurzarbeitergeld für den aktuellen Monat November beantragen, so hat diese Neuanzeige bis zum 30. November 2020 bei der Agentur für Arbeit Hamburg vorzuliegen.

Weitere Informationen, digitale Anträge und den komfortablen e-Service gibt es unter:
www.arbeitsagentur.de/corona-kurzarbeit

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