28.09.2020

Kurzarbeit und betriebsbedingte Kündigungen

Nachrichten | CB Artikel

Eine Kurzarbeitsphase im Unternehmen steht dem Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen gegenüber Mitarbeitern in Kurzarbeit oder Mitarbeitern ohne Kurzarbeit grundsätzlich nicht entgegen. Die Einführung von Kurzarbeit erfordert einen vorübergehenden erheblichen Arbeitsausfall. Tritt während der Kurzarbeitsphase im Unternehmen ein Umstand hinzu, der zu einem dauerhaften Arbeitsausfall führt, kann eine betriebsbedingte Kündigung – mit erhöhtem Begründungsaufwand – ausgesprochen werden. Die Kurzarbeitsphase deutet darauf hin, dass die Arbeitsplätze erhalten werden können. Dieses Indiz muss entkräftet werden. Prüfen Sie eine abgeschlossene Betriebsvereinbarung „Kurzarbeit“ auf einen Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen während der Kurzarbeitsphase. 

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