17.09.2020

Neustart-Prämie für Mecklenburg-Vorpommern

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In Mecklenburg-Vorpommern kann ab sofort die sogenannte Neustart-Prämie beantragt werden. Dabei handelt es sich um eine Bonuszahlung von bis zu 700 Euro für Beschäftigte, die zwischen April und September dieses Jahres in Kurzarbeit waren und nun wieder mit der üblichen Stundenzahl an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.

Einen Anspruch auf die sogenannte Neustart-Prämie haben zunächst nur diejenigen, die zwischen April und September zu mindestens 50 Prozent in Kurzarbeit waren. Dazu kommt, dass der Arbeitgeber die Prämie für den Beschäftigten beantragen und die Zahlung sogar vorstrecken muss. Diese komplizierten Regeln wurden getroffen, weil man juristisch auf der sicheren Seite sein wollte. Die Neustart-Prämie ist steuer- und abgabenfrei und wird nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet. Fraglich ist, ob alle Firmenchefs bereit und in der Lage sind, die Bonuszahlungen vorzustrecken. Anträge können rückwirkend bis zum 31.12. gestellt werden. 

Weitere Informationen und wo man die Unterstützung beantragen kann finden Sie hier.

Kontakt

Aepler
Lisa Aepler
Rechtsanwältin
Tel.: 040 30801-158