31.08.2020

Überprüfung durch die Berufsgenossenschaften

Nachrichten | CB Artikel

Die Pflichten des Arbeitgebers in Bezug auf den Infektionsschutz hören nicht bei den Vorgaben der Corona-Verordnungen der Länder auf. Sämtliche Unternehmen sind im Rahmen der Fürsorgepflicht und der Arbeitssicherheit dazu verpflichtet, Infektionen weitestgehend zu verhindern. So bedarf es einer konkreten, auf die Corona-Pandemie angepassten Gefährdungsbeurteilung und eines entsprechenden Hygienekonzeptes. Hierzu hat das Bundesarbeitsministerium bereits die „SARS CoV-2 Arbeitsschutzstandards“ entwickelt. In bestimmten Bereichen werden diese durch die Unfallversicherungsträger bei Bedarf branchenspezifisch konkretisiert und ergänzt. Da konkrete Hygienekonzepte eine wichtige Rolle spielen, kann es hier im Rahmen unangekündigter Besuche durch die Berufsgenossenschaften auch zur Überprüfung der Einhaltung der Arbeitsschutzstandards kommen. Eine Checkliste für die „Rückkehr in den Büroalltag“ stellen wir gern für Sie bereit.

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