24.03.2021

Update: AU-Bescheinigung per Telefon bis Ende Juni verlängert

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die befristete Sonderregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte erneut verlängert. Damit reagiert der G-BA auf das anhaltend hohe Infektionsgeschehen.

Befristet bis 30. Juni 2021 gilt: Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden. 

Bereits in der ersten Phase der Pandemie zwischen März und Mai 2020 gab es die Ausnahmegenehmigung zur telefonischen Krankschreibung. Seit 19. Oktober 2020 macht der der G-BA die bundesweite Sonderregelung erneut möglich.

Arbeitsunfähigkeit

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Hepke
Volker Hepke
Geschäftsführer Recht & Tarife, Rechtsanwalt
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