25.11.2020

Update Novemberhilfe: Anträge können ab sofort gestellt werden

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Das Verfahren der Abschlagszahlung für die Novemberhilfe steht bereits seit Mitte November, ab heute und noch bis zum 31. Januar 2021 können die Anträge dafür gestellt werden. Darauf haben sich Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium am 12. November 2020 geeinigt. Die Novemberhilfe mit einem Umfang von mehr als 10 Mrd. Euro soll eine zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen bieten, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind.

Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, werden Abschlagszahlungen ab Ende November erfolgen.

Das Verfahren der Abschlagszahlung umfasst folgende Punkte:

  1. Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.
  2. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
  3. Die Antragstellung soll in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich 25.11.) erfolgen.
  4. Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen sollen ab Ende November 2020 erfolgen.
  5. Die Antragstellung soll einfach und unbürokratisch erfolgen. Um Missbrauch vorzubeugen werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.

Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen soll parallel vorbereitet und finalisiert werden, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann.

Weitere Informationen und den Link zur Antragstellung für die außerordentlichen Wirtschaftshilfen finden Sie hier

Leitfaden für die Novemberhilfen / Überbrückungshilfen Phase 2

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Kontakt

Stehr
Carolin Stehr
Leiterin Strategische Kommunikation
Tel.: 040 30801-154