27.07.2020

Was dürfen Urlaubsrückkehrer in Zeiten von Corona gefragt werden?

Nachrichten | CB Artikel

Im Zuge der Sommerferien machen sich viele Arbeitgeber Gedanken darüber, wie mit Urlaubsrückkehrern zu verfahren ist. Hierbei wird zur Vermeidung von Neuinfektionen häufig nach dem Urlaubsziel und etwaigen Symptomen, die coronaspezifisch gedeutet werden können, gefragt. Auch wird die generelle Pflicht zum Fiebermessen diskutiert. Die Frage, ob der Urlaub in einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet stattgefunden hat und ob etwaige Symptome vorliegen, dürfte im Rahmen des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt sein. Die generelle Pflicht zum Fieber messen wird jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen sehr kritisch gesehen. Hierzu verweisen wir auf den Kommentar des rheinland-pfälzischen Datenschutzbeauftragten, den Sie hier einsehen können.

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