17.09.2020

Weiter erleichterte Kurzarbeit - Kabinett beschließt Gesetz

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Laut dem Gesetz des Kabinetts soll die Bezugszeit für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert werden, maximal bis Ende 2021. Die Verlängerung soll für alle Betriebe mit einem Beginn der Kurzarbeit bis Ende 2020 gelten.

Das Kurzarbeitergeld wird weiter von sonst 67 Prozent auf 70 Prozent des Lohns erhöht - und für Berufstätige mit Kindern auf 77 Prozent. Diese Erhöhung greift ab dem vierten Monat. Ab dem siebten Monat gibt es 80 beziehungsweise 87 Prozent. Von der Erhöhung profitieren alle Beschäftigten mit Eintritt in Kurzarbeit bis zum 31. März 2021. Minijobs bis 450 Euro bleiben bis Ende 2021 generell anrechnungsfrei.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat das verlängerte Kurzarbeitergeld als wichtiges Mittel zur Überwindung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise verteidigt. Kurzarbeit sichere nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch die gesamtwirtschaftliche Nachfrage, sagte Heil nach dem Beschluss eines entsprechenden Gesetzentwurfs im Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin. "Diese Sicherheit haben wir verlängert - nicht für immer. Wir rechnen auch damit, dass es eine wirtschaftliche Erholung im Laufe des nächsten Jahres geben kann", sagte Heil. Die Krise sei jedoch nicht am 1. Januar vorbei.

Wirtschaftsforscher hatten gemahnt, dass Unternehmen mit veralteten Geschäftsmodellen nicht durch Kurzarbeit künstlich am Leben erhalten werden sollten. Das sei bei der Mehrzahl der Unternehmen mit Kurzarbeit auch nicht der Fall, sagte Heil.

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Hepke
Volker Hepke
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