22.06.2020

Wie funktioniert die Soziale Auswahl bei betriebsbedingten Kündigungen?

Nachrichten | CB Artikel

Reduziert sich der Arbeitsanfall, so kann dies zu einem Personalanpassungsbedarf führen. Wenn die natürliche Fluktuation nicht ausreicht, kann eine betriebsbedingte Kündigung gerechtfertigt sein. Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer betriebsbedingten Kündigung ist u.a. auch die richtige Soziale Auswahl.

Diese stellt sich immer dann, wenn nicht nur ein singulärer Arbeitsplatz betroffen ist. Die Soziale Auswahl ist unter vergleichbaren Mitarbeitern durchzuführen, wobei sich die Vergleichbarkeit durch gleiche oder ähnliche Tätigkeit ergibt. Die Mitarbeiter müssen per Direktionsrecht untereinander austauschbar sein und auf der gleichen Stufe der Betriebshierarchie stehen. Die Soziale Auswahl ist auf den Betrieb begrenzt und muss nicht unternehmensweit durchgeführt werden. Sind vergleichbare Mitarbeiter identifiziert, wird die Auswahl anhand der Kriterien Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderteneigenschaft getroffen. Eine Reihenfolge der Kriterien ist gesetzlich nicht festgelegt, so dass ein Ermessensspielraum für den Arbeitgeber bleibt. Hier kann mit einem Punktekatalog gearbeitet werden, allerdings sollte immer eine Einzelprüfung durchgeführt werden.

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