15.05.2019

AGA Unternehmensverband: Statement zur EuGH-Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung

Pressemitteilungen | Personal

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet werden müssen, jede Arbeitsstunde ihrer Mitarbeiter genau zu erfassen. Dazu sagt Volker Tschirch, Hauptgeschäftsführer des AGA Unternehmensverbandes, im Interview mit Radio Hamburg:

„Digitale Transformation und die gute, alte Stechuhr passen nicht zusammen. In unseren Unternehmen werden mit Apps, über Rechner oder einfache Excel-Tabellen Arbeitszeiten erfasst. Vielfach von den Arbeitnehmern selbst. So gehört die Arbeitszeiterfassung zur Lebenswirklichkeit für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unseren Betrieben. Dabei gibt es immer häufiger die Vertrauensarbeitszeit. Diese hat sich bewährt.

Wir nehmen das Urteil mit Gelassenheit auf und hoffen, dass der Gesetzgeber sich mit Augenmaß solche Regelungen überlegt, die zu unserer modernen Dienstleistungswirtschaft passen. Homeoffice, mobiles Arbeiten, Vereinbarkeit von Familie und Beruf müssen weiterhin unkompliziert möglich bleiben.

Der Kommunist Lenin soll einmal gesagt haben ‚Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“ Übertriebene Kontrolle kann ein vertrauensvolles Miteinander empfindlich beschädigen. Deshalb wollen wir keine solche Arbeitszeiterfassung.

Im Arbeitszeitgesetz sind tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeiten und auch der zeitliche Ausgleich von Überstunden klar geregelt. In der betrieblichen Praxis bereitet aber besonders die vorgegebene 11-stündige Ruhephase Probleme – dies ergibt sich sowohl im Homeoffice, wenn man nachmittags die Familie betreut, und dann abends noch einmal die E-Mails prüft oder auch in modernen Berufen wie beim Social-Media-Redakteur. Das passt einfach nicht mehr. Diese Regelungen müssen an die Wirklichkeit angepasst werden.“