08.07.2020

Dr. Hans Fabian Kruse zur Reform des Verbandsklagerechts:

Pressemitteilungen

„Aktuell werden wichtige Infrastrukturprojekte um Jahre durch Endlosklagen von Interessengruppen verzögert. Das kann sich Norddeutschland nicht mehr leisten, gerade angesichts von so entscheidenden Vorhaben wie der A26-Ost, dem Ersatz für die Köhlbrandbrücke oder dem Fehmarnbelt-Tunnel. Die langen Verzögerung durch Klagen gegen die Fahrrinnenanpassung der Elbe waren der negative Höhepunkt des Verbandsklagerechts, was uns in der Welt viel Renommee und Wettbewerbsfähigkeit gekostet hat. Daher unterstützen wir den Vorstoß, das Verbandsklagerecht zu reformieren.

Es geht nicht darum, berechtigte Klagen gegen Infrastrukturprojekte abzuwürgen. Es geht darum die Beschwerden in akzeptable Bahnen zu lenken und zu verhindern, dass durch immer neue Eingaben sich diese bis zum Sankt-Nimmerleinstag verzögern.

Die Präklusionsklausel scheint dazu geeignet, den Klage-Exzessen einen Riegel vorzuschieben. Wir hoffen, dass die Gesetzesänderung zügig umgesetzt wird.“