03.03.2021

Lieferkettengesetz benachteiligt deutsche Unternehmen über Gebühr

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Die Bundesregierung hat am Vormittag das umstrittene Lieferkettengesetz verabschiedet. Es soll 2023 in Kraft treten und für die Einhaltung von Menschenrechten sowie Umweltvorgaben sorgen. Der AGA Unternehmensverband lehnt ein Lieferkettengesetz als nationalen Alleingang ab.

Der deutsche Groß- und Außenhandel agiert verantwortungsvoll und nimmt seine Pflichten sehr ernst. Deutsche Unternehmen leisten bereits einen erheblichen Beitrag zu mehr Wohlstand und besseren Lebensbedingungen der in Drittstaaten lebenden Bevölkerung. Wenn das Gesetz künftig deutschen Unternehmen Pflichten für die gesamte Lieferkette auferlegt, führt das zwangsläufig zu einer strukturellen Belastung. Ab 2023 müssen Firmen umgehend umfangreiche Maßnahmen ergreifen, wenn ihnen ein Missstand in der Lieferkette bekannt wird.


Dazu Dr. Hans Fabian Kruse, Präsident des AGA Unternehmensverbands: „Das Gesetz in seiner vom Kabinett verabschiedeten Form benachteiligt deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb und durch zusätzliche Bürokratie über Gebühr. Unternehmen, die sich vor drohenden Sanktionen des Gesetzes schützen wollen, werden sich aus den Entwicklungsländern zurückziehen.“ Damit werde das Gegenteil dessen erreicht, worauf das Gesetz eigentlich abzielt: Die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltvorgaben in den Gebieten. „Es profitiert die ausländische Konkurrenz, die sich nicht an deutsche Vorgaben halten muss“, so Kruse weiter. „Wir fordern von der Politik eine europäische Lösung, die sich praxistauglich umsetzen lässt.“

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Tschirch
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Hauptgeschäftsführer
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