25.11.2021

3G-Regel am Arbeitsplatz: Ungeimpfte Beschäftigte

Nachrichten | CB Artikel

Arbeitgeber sind zur Kontrolle des 3G-Nachweises vor Betreten der Arbeitsstätte und Dokumentation dieser Kontrollen verpflichtet. Der Arbeitgeber muss zudem (nach wie vor) zwei Mal pro Woche einen Corona-Test anbieten, muss die Testung jedoch nicht selbst durchführen. Er kann Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf eine Testung bei Dritten verweisen (z. B. bei Ärzten oder in Testzentren) oder – auf freiwilliger Basis – eine betriebliche Testung unter Aufsicht anbieten. Beschäftigte, die keinen 3G-Nachweis vorlegen können oder wollen und infolgedessen die Arbeitsleistung nicht erbringen, müssen grundsätzlich kündigungsrechtliche Konsequenzen befürchten. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dürfte jedoch regelmäßig zunächst eine Abmahnung erfordern.

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