20.01.2022

Änderungen beim Impf- und Genesenennachweis

Nachrichten | Personal | Corona | Politik

Der Status eines Mitarbeiters als Geimpft oder Genesen ist in vielen Bereichen von erheblicher Bedeutung. Mit der Änderung der Corona-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung wurden die Definitionen für diese beiden Begriffe geändert. Während beim Impfstatus noch keine großen Einschränkungen vorgenommen wurden, ist die Geltungsdauer des Genesenennachweises stark verkürzt worden. Dies hat insbesondere auch Einfluss auf die 3G-Zugangsregelung für Arbeitsstätten. Vor diesem Hintergrund haben wir unser Merkblatt „3-G-Modell und Testangebotspflicht“ für Sie angepasst.

Merkblatt "3G-Modell und Testangebotspflicht"

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Kontakt

Aepler
Lisa Aepler
Rechtsanwältin
Tel.: 040 30801-158