Die Bundesregierung ist gehalten, bis zum 31. Juli 2022 eine EU-Richtlinie umzusetzen, die Änderungen im Nachweisgesetz mit sich bringt. Im Regierungsentwurf ist enthalten, dass unter anderem auf das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitgeber und Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens aber das Schriftformerfordernis, die Kündigungsfristen und die Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage hinzuweisen ist. Der Gesetzesentwurf ist auf der Website des Bundestages unter www.bundestag.de einsehbar. Wir werden Sie weiter über das Gesetzgebungsverfahren informieren und über die konkreten Auswirkungen für Arbeitgeber auf dem Laufenden halten.
16.06.2022
Änderungen im Nachweisgesetz
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